BARRIEREFREIHEIT

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Künzelsau ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.feuerwehr-kuenzelsau.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Es wird eine komplette Überarbeitung der Seite angestrebt.

Noch bestehende Mängel:

  • verlinkte Dokumente (z.B. PDF) sind teilweise nicht barrierefrei. Diese werden in Kürze (z.B. Jahresbericht 2018) in barrierefreier Form zur Verfügung gestellt.

Bitte nehmen Sie über info@feuerwehr-kuenzelsau.de zu uns Kontakt auf. Alternativ steht Ihnen Frau Karin Schreiber unter Telefon 07940 129-314 oder karin.schreiber@kuenzelsau.de zur Verfügung.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.06.21 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 26.06.21 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Bitte nehmen Sie mit uns über info@feuerwehr-kuenzelsau.de Kontakt auf. Alternativ steht Ihnen Frau Karin Schreiber unter Telefon 07940 129-314 oder karin.schreiber@kuenzelsau.de zur Verfügung.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadt Künzelsau wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Stadt Künzelsau nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.